Tragbare und Fahrbare Feuerlöscher

  Wir führen Prüfungen und Wartungen von Feuerlöschern nach ASR A2.2 und DIN 14406 durch.

Beratung und Verkauf von Feuerlöschern

Unser Fachpartner und Lieferant ist die Fa. Vulkan.

Aufladeloescher_01
CO2-FL_01
VULKAN_fahrbares_Feuerloeschgeraet_fluorfreier_Schaum_SoF50


 Aufladefeuerlöscher - Dauerdruckfeuerlöscher - Kohlendioxidfeuerlöscher - Feuerlöschsprays


Gerne beraten wir Sie vor Ort, und finden für Sie den richtigen Feuerlöscher.
Wir führen gemeinsam mit Ihnen eine Begehung in Ihrem Betrieb, Gebäuden oder Privathäusern durch.


Die Lieferung und Montage übernehmen wir sehr gerne. Eine fachgerechte Wartung und Überprüfung Ihrer vorhanden Feuerlöscher übernehmen wir selbstverständlich auch, und belegen dies in einer von uns erstellten Wartungsdokumentation.


Die ASR A2.2 (Kap. 6) schreibt eine regelmäßige Feuerlöscher-Prüfung bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen erfolgen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden. 

Mit dem Brandschutzservice Hardegsen haben Sie einen qualifizierten und verlässlichen Partner, der Ihre Feuerlöscher prüfen und Ihre Feuerlöscher instand halten kann, egal welche Modelle oder Marken Sie in Ihrem Betrieb haben.
Unsere Servicetechniker werden in regelmäßigen Abständen aus- und weitergebildet, so dass Sie sich bei der Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher mit uns auf einen professionellen Dienstleister verlassen können.












Wichtiger Hinweis:
Die Europäische Chemi­kalien­agentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und poly­fluo­rierten Alkyl­subs­tanzen (kurz: PFAS) in Feuer­lösch­schäumen voran. Mit der Ver­ab­schiedung durch die Europäische Kommission wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
Das PFAS-Verbot erfolgt schritt­weise. Im Ver­gleich zur Lebens­dauer eines Feuer­löschers und zu den Lösch­mittel­tausch-Zyklen sind die Über­gangs­fris­ten aber recht kurz. So­for­ti­ges Handeln ist da­her an­ge­brach.
Mit unseren neuen fluor­freien Schaum­feuer­lö­schern SoF 6 H und SoF 9 H sind Sie auch bei Ein­tritt eines Ver­­bo­tes fluor­hal­ti­ger Zu­sätze vor­schrifts­mä­ßig aus­­ge­stattet und müssen Ihre Schaum­feuer­löscher nicht aus­tau­schen oder um­rüs­ten lassen.


Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern
Was bedeutet das für die Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen?
Hintergrund:
Einige per- und poly­flu­o­rierte Alkyl­subs­tanzen (PFAS)** stehen in Ver­dacht, die mensch­liche Ge­sund­heit und die Um­welt zu schädigen sowie schwer abbaubar zu sein. Um künftige (irreversible) Schäden zu ver­ringern, soll auf die Frei­setzung dieser Stoffe möglichst verzichtet werden.
Geplante Verbote
Im Zuge der er­for­der­lichen Maß­nahmen sollen PFAS-haltige Feuer­lösch­schäume EU-weit ver­boten werden. Die Euro­pä­ische Kom­mis­sion hat sich ver­pflichtet, alle PFAS schritt­weise aus dem Ver­kehr zu ziehen und ihre Ver­wen­dung nur dann zu­zu­lassen, wenn sie nach­weis­lich un­er­setz­lich und für die Ge­sell­schaft un­ver­zicht­bar sind.***
Schon jetzt besteht Hand­lungs­bedarf!
Das Verbot wird aller Vor­aus­sicht nach in­ner­halb eines Feuerlöscher-Prüf­zyklus von 24 Monaten in Kraft treten.
So­mit be­steht in diesem Zeit­raum bereits Hand­lungs­be­darf für einen Aus­tausch Ihrer fluor­hal­tigen Feuer­löscher, um nach Ein­tritt des Ver­botes nur noch fluor­freie Alter­na­tiven im Be­trieb zu haben.

**    PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst.
***  Quelle: https://echa.europa.eu/de/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas




 


 
 
 
 
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