Tragbare und Fahrbare Feuerlöscher
Wir führen Prüfungen und Wartungen von Feuerlöschern nach ASR A2.2 und DIN 14406 durch.
Beratung und Verkauf von Feuerlöschern
Unser Fachpartner und Lieferant ist die Fa. Vulkan.
Aufladefeuerlöscher - Dauerdruckfeuerlöscher - Kohlendioxidfeuerlöscher - Feuerlöschsprays
Gerne beraten wir Sie vor Ort, und finden für Sie den richtigen Feuerlöscher.
Wir führen gemeinsam mit Ihnen eine Begehung in Ihrem Betrieb, Gebäuden oder Privathäusern durch.
Die Lieferung und Montage übernehmen wir sehr gerne. Eine fachgerechte Wartung und Überprüfung Ihrer vorhanden Feuerlöscher übernehmen wir selbstverständlich auch, und belegen dies in einer von uns erstellten Wartungsdokumentation.
Die ASR A2.2 (Kap. 6) schreibt eine regelmäßige Feuerlöscher-Prüfung bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen erfolgen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden.
Mit dem Brandschutzservice Hardegsen haben Sie einen qualifizierten und verlässlichen Partner, der Ihre Feuerlöscher prüfen und Ihre Feuerlöscher instand halten kann, egal welche Modelle oder Marken Sie in Ihrem Betrieb haben.
Unsere Servicetechniker werden in regelmäßigen Abständen aus- und weitergebildet, so dass Sie sich bei der Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher mit uns auf einen professionellen Dienstleister verlassen können.
Wichtiger Hinweis:
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) in Feuerlöschschäumen voran. Mit der Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird bereits im Jahr 2024 gerechnet. Das PFAS-Verbot erfolgt schrittweise. Im Vergleich zur Lebensdauer eines Feuerlöschers und zu den Löschmitteltausch-Zyklen sind die Übergangsfristen aber recht kurz. Sofortiges Handeln ist daher angebrach.
Mit unseren neuen fluorfreien Schaumfeuerlöschern SoF 6 H und SoF 9 H sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhaltiger Zusätze vorschriftsmäßig ausgestattet und müssen Ihre Schaumfeuerlöscher nicht austauschen oder umrüsten lassen.
Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern
Was bedeutet das für die Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen?
Hintergrund:
Einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)** stehen in Verdacht, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schädigen sowie schwer abbaubar zu sein. Um künftige (irreversible) Schäden zu verringern, soll auf die Freisetzung dieser Stoffe möglichst verzichtet werden.
Geplante Verbote
Im Zuge der erforderlichen Maßnahmen sollen PFAS-haltige Feuerlöschschäume EU-weit verboten werden. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, alle PFAS schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen und ihre Verwendung nur dann zuzulassen, wenn sie nachweislich unersetzlich und für die Gesellschaft unverzichtbar sind.***
Schon jetzt besteht Handlungsbedarf!
Das Verbot wird aller Voraussicht nach innerhalb eines Feuerlöscher-Prüfzyklus von 24 Monaten in Kraft treten.
Somit besteht in diesem Zeitraum bereits Handlungsbedarf für einen Austausch Ihrer fluorhaltigen Feuerlöscher, um nach Eintritt des Verbotes nur noch fluorfreie Alternativen im Betrieb zu haben.