Betriebs- oder Brandschutzbegehungen dienen dazu, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz festzustellen, zu dokumentieren und Gefährdungsrisiken zu minimieren. Sie müssen in Hinblick auf das Arbeitsschutzgesetz in allen Betrieben stattfinden – verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der vorgeschriebenen Begehungen ist der Arbeitgeber. Jede Brandschutzbegehung liefert Erkenntnisse für mögliche weitergehende Gefährdungsermittlungen wie die objekt- oder arbeitsablauforientierte Prüfung. Sie sind wichtiger Bestandteil der innerbetrieblichen Sicherheitsarbeit und müssen fachkundig, gewissenhaft und entsprechend den geltenden Vorgaben durchgeführt werden. Die je nach Unternehmensgröße mitunter aufwändige Begehung können Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus dem Betrieb selbst übernehmen – viele Firmen entscheiden sich jedoch dafür, diese Aufgabe vertrauensvoll in erfahrene Hände zu übergeben. Die Experten von Brandschutzservice Hardegsen übernehmen dies gerne für Sie.
Verschiedene Arten und Gründe der Brandschutzbegehung
Eine Betriebsbegehung kann im Gesamtbetrieb durchgeführt werden oder in einzelnen Betriebsteilen – wichtig ist, dass jeder Betriebsteil regelmäßig durch eine geschulte Sicherheitsfachkraft überprüft wird. Das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert hier allerdings nicht, was „regelmäßig“ genau bedeutet. In welcher Häufigkeit die Begehung sinnvoll ist, hängt auch vom Gefährdungspotenzial im Betrieb ab. Eine Betriebs- oder Brandschutzbegehung wird insbesondere dann dringend notwendig, wenn es bereits zu einem Unfall oder Beinahe-Unfall kam. Dann sollte genau begutachtet werden, wie weitere Risiken verringert werden können. Auch beim Einsatz neuer Maschinen oder Verfahren ist eine Begehung empfehlenswert.
Feststellung, Protokollierung und Optimierung der Mängel bei der Brandschutzbegehung
Während der Betriebsbegehung wird ein ausführlicher Mängelbericht erstellt. Er beinhaltet nicht nur Art und Gefährdungsgrad des Mangels, sondern benennt auch die zuständige Person, die ihn beseitigen muss, sowie den Zeitraum für die Verbesserung. Der Mängelbericht wird an die jeweilige Führungskraft übergeben – diese muss auch über die Beseitigung der notierten Gefährdungspunkte informiert werden.
Inhalte des Protokolls sind somit:
Im Rahmen der Brandschutzbegehung erstellen wir auch gerne Feuerwehr- und Fluchtpläne für Ihren Betrieb – diese sind nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben, wenn Ausdehnung, Lage und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Ob und in welchem Umfang dies in Ihrem Fall notwendig ist, können wir gerne mit Ihnen gemeinsam erörtern.