Die Brandsicherheitswachen sind für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuständig.
Brandsicherheitswachen werden überall dort eingesetzt, wo eine erhöhte Brandgefahr besteht. Dazu zählen nicht nur Großveranstaltungen, sondern auch die Industrie, Firmen und Baustellen.
Die Brandsicherheitswache wird in der Versammlungsstättenverordnung (§ 41 MVStättV) unter bestimmten Voraussetzungen gefordert . Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr; oder bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200qm.
Aufgaben der Brandwache:
Zuverlässige Brandwache für Ihre Veranstaltungen. Ein Brand in Ihrem Objekt oder bei Ihrer Veranstaltung verursacht neben immensen Sachschäden durch Flammen und Löschwasser insbesondere große Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Besucher. Brandsicherheitswachen (Brandwachen) stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen wenn nötig den Ablauf der Evakuierung. Gesetzliche Vorschriften MVStättVO (MusterVersammlungsstättenverordnung) § 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst Auszug: Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten. Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache anwesend sein. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Mögliche Einsätze der Brandsicherheitswachen bei: Veranstaltungen, Opern und Konzerte, Theateraufführungen, Partys und Hochzeiten, Empfängen, Sportveranstaltungen, Volksfesten, Karnevalsumzügen, Osterfeuer, Film- & Dreharbeiten, und weiteres.
Sicherheitsmaßnahmen bei Heißarbeiten. Für ein sicheres Arbeiten im Betrieb ist es wichtig, nicht nur während der Heißarbeiten bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, sondern auch davor und danach. Was muss dabei alles beachtet werden? Heißarbeiten – Definition. Unter Heißarbeiten sind Arbeiten mit offener Flamme oder Wärmeentwicklung, wodurch Brandgefahren entstehen können, zu verstehen. Darunter fallen z.B.: Schweißen, Löten, Schleifen, Flämmen, Trennen usw. . Brandgefahren können beispielsweise durch offene Schweißflammen oder Lötflammen sowie Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken entstehen. Deshalb ist es wichtig sowohl vor, während als auch nach Heißarbeiten die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Sicherheitsmaßnahmen vor Heißarbeiten: Bevor Heißarbeiten in Auftrag gegeben werden, sollte immer nach möglichen Alternativen gesucht werden: Z.B. Verschraubungen oder Metallklebeverfahren anstelle von Schweißarbeiten. Weiterhin sollten folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden: Entfernung brennbarer Stoffe aus dem Gefahrenbereich. Abdichten von Öffnungen die in andere Räume führen um die Brand- oder Explosionsgefahr zu minimieren. Abdecken unbeweglicher Gegenstände, wie z.B. Maschinen, Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten etc. . Umkleidungen entfernen bei Arbeiten an Rohren, Schächten etc. . Sicherheitsmaßnahmen während Heißarbeiten: Bereithalten von funktionstüchtigen Löschgeräten. Laufende Kontrolle der Arbeitstelle und den daneben, darüber und darunter liegenden Räumen auf mögliche Brandherde. Kühlung von Bauteilen, die aufgrund von Wärmeleitung gefährdet sind. Aufstellung einer Brandwache in besonders gefährdeten Bereichen. In unmittelbarer Nähe muss sich ein Brandmelder (Druckknopfmelder, Telefon etc.) befinden. Brandwache nach Heißarbeiten: Da auch noch mehrere Stunden nach Heißarbeiten Brände auftreten können, ist durch eine Brandwache nach Beendigung der Arbeiten die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich benachbarter Räume sorgfältig auf Brandgeruch, Glimmstellen, Brandnester, und Verdächtige Erwärmungen etc. zu prüfen. Die Kontrollen sollten in kurzen Zeitabständen für mehrere Stunden durchgeführt werden, bis mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass noch ein Brand entstehen könnte.
Warum sind Brandwachen auf Baustellen so wichtig? Eingetretene Schadensfälle und daraus resultierende Erfahrungen zeigen, dass Baustellen im Allgemeinen ein hohes Risikopotenzial für Brandschäden aufweisen. Ein entsprechender Sicherheitsstandard kann nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen erreicht werden. Die nachstehenden Schutzmaßnahmen – verbunden mit regelmäßigen Kontrollen durch eigene Mitarbeiter bzw. externe Stellen z.B. Brandwachen – tragen zur Erreichung und Erhaltung eines guten Brandschutz Sicherheitsstandards bei. Bei allen Arbeiten zur Herstellung, Instandsetzung, Änderung und Abbruch von baulichen Anlagen, einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten, sind Brandschutzmaßnahmen vorzusehen. Abhängig von der Risikoanalyse und dem Gefährdungspotential sind die vorgesehenen Maßnahmen mit den zuständigen Brandverhütungsstellen bzw. der örtlichen Feuerwehr, ggf. zusätzlich mit dem Feuerversicherer abzustimmen. Typische Gefahren auf Baustellen sind sowohl die Brennbarkeit der verwendeten Materialien, als auch die Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten, insbesondere Heißarbeiten (Schweißen, Löten, Schleifen). Daraus ergibt sich eine hohe Brandausbreitungsgefährdung. Die häufigsten Gefahren auf Baustellen sind: Lagerung von brennbaren Stoffen Baustellenabfälle, Abbruch- und Verpackungsmaterial, Druckgasbehälter, Heizungsanlagen, feuergefährliche Arbeiten bzw. Heißarbeiten, Verarbeitung und Anwendung von Klebstoffen, Reinigungs- und Lösemitteln, Gasgeräte, elektrische Anlagen, provisorische Installationen und sonstige Geräte, Behelfsbauten, Testbetriebe und Inbetriebnahmen technischer Anlagen. Schutz-Maßnahmen: Sicherstellung der Überwachung und Kontrolle der Baustelle durch Brandwachen (Brandsicherheitswachen), Einsatz eines Wachdienstes, detaillierte Planung der Brandschutzeinrichtungen, Sicherstellung der Löschwasserversorgung und Unterweisung in der Handhabung der ersten und erweiterten Löschhilfe, sichere Positionierung der Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Sauberkeit auf der Baustelle, generelles Rauchverbot, Herstellung von Zu- und Abfahrten sowie Aufstellplätzen für die Feuerwehr, Installation von Alarmierungs- und Meldeeinrichtungen, Gewährleistung der Sicherung der Baustelle (Umzäunung) und eines geordneten, überwachten Zutritts, Lagerung von Baumaterialien entsprechend der Brennbarkeitsklasse. Brandwache zur Ergänzung der Baustellensicherheit: Um die komplette Sicherheit auf Grundstücken zu gewährleisten, benötigen Sie für die Baustellensicherheit auch eine funktionierende Brandwache. Im Vorfeld muss eine Reihe von Maßnahmen getroffen werden, welche die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. wirkungsvoll einschränken. Ein Brand auf einer Baustelle kann verheerende Folgen für Objekte, Maschinen und Menschen haben. Aus diesem Grund sollten Sie keinesfalls auf eine Brandwache verzichten.
Zuverlässige Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlagen. Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie können selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben bestehen darin: Entstehende Brände möglichst früh zu erkennen, die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren, Personen die sich im Gebäude befinden zu warnen, Brandschutzeinrichtungen anzusteuern und der Feuerwehr den Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen. Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig inspiziert, gewartet und Instand gehalten werden. In den folgenden Fällen kann es zu einem Ausfall der Brandmeldeanlage kommen: Wartung, Reperatur und Instandhaltung der Brandmeldeanlage. Austausch der Brandmeldeanlage wegen eines Brandschadens, Abschalten der Brandmeldeanlage bei Versammlungsstätten z.B. für Nebeleffekte, Baustellen und in Betriebshallen ohne funktionstüchtige Brandmeldeanlagen. Wenn die Brandmeldeanlage außer Betrieb genommen werden muss, ist es erforderlich, dass die betroffene Fläche von Sicherheitspersonal ständig bewacht und bestreift wird. Brandwache bei Ausfall von Brandmeldeanlagen sollte von qualifizierten und erfahrenen Feuerwehren oder Sicherheitsmitarbeiter (Brandwachen) durchgeführt werden.
Zuverlässige Brandwachen bei Ausfall von Sprinkleranlagen. Sprinkleranlagen sind wichtiger Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes. Sie schützen Menschen, Sachwerte und die Umwelt. Sie verhindern, dass ein nicht rechtzeitig bemerkter Entstehungsbrand sich zum Großbrand ausweiten kann. Typische Anwendungen für Sprinklersysteme sind unter anderem: Industriebetriebe, Lager, Hochregallager, Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime, Bürogebäude, Flughäfen, Messehallen, Einkaufszentren, Tiefgaragen. Die Wirksamkeit und Funktionstüchtigkeit von anlagentechnischem Brandschutz ist ein wesentlicher Faktor zur Minderung potenzieller Brandschäden bis hin zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft eines Unternehmens. Damit dies weitestgehend sichergestellt werden kann, ist es unerlässlich, auch an Brandschutzanlagen Reparaturen, periodische Wartungen und Instandhaltungen durchzuführen. Während einer Außerbetriebnahme potenzieren sich die Schadenrisiken, vor allem aus zwei Gründen: Zum einen sind die sicherheitstechnisch relevanten Schutzvorrichtungen außer Funktion. Zum anderen gehen mit der Wartung/Instandhaltung meist Tätigkeiten einher, welche die Brandentstehungsgefahr erhöhen. Baurechtlich erforderliche Brandmelde- und Löschanlagen dienen der Gewährleistung der allgemeinen Schutzziele des Bauordnung. Sie sind ein sicherheitsrelevanter Bestandteil der Baugenehmigung und der damit verbundenen Nutzungszulassung der baulichen Anlage. Ihre Funktionsfähigkeit ist ständig erforderlich, um den sicheren Betrieb einer baulichen Anlage zu gewährleisten. Die Außerbetriebnahme einer Brandmelde- oder Löschanlage schränkt prinzipiell die Nutzungsgenehmigung einer baulichen Anlage ein und bedarf zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Brandmelde- und Löschanlagen dürfen grundsätzlich nicht außer Betrieb gesetzt werden. Die Brandsicherheit darf durch Außerbetriebnahme von Brandmelde- und Löschanlagen nicht wesentlich eingeschränkt werden. Der Ausfall der Brandmelde- und Löschanlage ist durch geeignete und auf die Risiken abgestimmte Maßnahmen zu kompensieren. Die zu treffenden Maßnahmen sind während der gesamten Dauer der Außerbetriebnahme zu gewährleisten. Bei Ausfall von Sprinkleranlage hat der Betreiber Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Menschen, Sachwerte und die Umwel aufrechtzuerhalten. Eine von der wichtigen und beliebten Schutzmaßnahme bei Ausfall der Sprinkleranlagen ist die Stellung einer Brandsicherheitswache (Brandwache) bestehend aus mind. zwei qualifizierten Sicherheitsmitarbeitern. Brandwachen bei Ausfall der Sprinkleranlagen sorgen dafür, dass ein Entstehungsbrand möglichst früh erkannt, die hilfeleistende Stelle (z.B. Feuerwehr) sofort informiert, die Menschen, die sich in Gebäude befinden, evakuiert werden. Brandwachen bei Ausfall von Sprinkleranlagen können in den folgenden Fällen zum Einsatz kommen: Abschalten der Sprinkler wegen Wartungsarbeiten, Ausserbetriebnahme der Sprinkleranlage aufgrund von Reparaturen oder Bauarbeiten, Ausfall von Sprinkleranlagen und andere Teile der Brandmeldeanlage aufgrund von Brandschäden, Ausfall von Sprinkleranlagen aufgrund von Stromausfällen, Ausfall von Sprinkleranlagen aufgrund von Arbeiten oder Schäden an den Wasserleitungen.
Wann müssen Rauchmelder getauscht werden? Der betriebliche Brandschutz hat eine nicht zu unterschätzende, existenzielle Bedeutung. Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Vorschriften zum Brandschutz einzuhalten. Als vorbeugende Maßnahmen in diesem Zusammenhang dienen neben dem baulichen und organisatorischen Brandschutz auch technische Einrichtungen, wie professionelle Brandmeldeanlagen. Deren Komponenten, wie zum Beispiel Brandmelder, müssen jederzeit funktionsfähig sein. Als wichtiger Bestandteil solcher Anlagen sorgen unterschiedliche Brandmeldertypen für die Detektion von Brandkenngrößen, um zum einen Sachschaden so gering wie möglich zu halten und zum anderen mit geeigneten Maßnahmen eine schnelle Evakuierung der betroffenen Gebäude einzuleiten, damit keine Personen zu Schaden kommen. Umso wichtiger ist es, die Funktionsfähigkeit der Anlage zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Im Lauf der Jahre werden Rauchmelder betriebsbedingt verunreinigt, korrosiv belastet, und die elektronischen Bauteile unterliegen einem üblichen Alterungsprozess. Die DIN 14675 schreibt vor, dass für baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen ein Austausch punktförmiger Rauchmelder in definierten Zeiträumen zu erfolgen hat: Nach fünf Jahren: für automatische Melder ohne Messwertnachführung beziehungsweise ohne Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann. Nach acht Jahren: für automatische Melder mit einer mikroprozessorgesteuerten Messwertnachführung oder Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann. Die gesamte Brandmeldeanlage arbeitet nur so zuverlässig, wie es die Melder tun. Sicherheitslücken in Folge von Alterungsprozessen der elektronischen Bauteile können nur durch einen regelmäßigen Meldertausch ausgeschlossen werden!
Zuverlässige Brandwache bei Lagerung von Gefahrstoffen. Der Brandschutzservice Hardegsen bietet die Bereitstellung von qualifizierten Brandwachen und Brandschutzhelfern bei Lagerung von Gefahrstoffen für Industrie, Recyclingunternehmen und Logistikunternehmen. Die Brandwachen bei Lagerung und Umlagerung von Gefahrenstoffen sorgen dafür, dass ein Entstehungsbrand möglichst früh erkannt, die hilfeleistende Stelle (z.B. Feuerwehr) sofort informiert, die Menschen, die sich in Gebäude befinden, evakuiert werden.
© Brandschutzservice Hardegsen
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